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Hallo und herzlich willkommen auf meinem Blog! Hier sind Sie richtig, wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten und keinen blassen Schimmer haben, was Sie tun müssen, wo Sie sich anmelden müssen und wenn Ihnen Begriffe wie Handelsregister, Unternehmensregister und Kapitalgesellschaften überhaupt nichts sagen. Ich habe Betriebs- und Volkswirtschaft studiert und kenne mich bestens aus mit allen möglichen Hindernissen, mit denen Gründer konfrontiert werden können. Zunächst kann es wie ein wilder Dschungel aussehen, durch den man niemals wieder ins Freie findet, aber ich bin hier für Sie und werde Sie über umgefallene Bäume, vorbei an gefährlichen Tieren und Klippen leiten. Mit meiner Hilfe werden Sie bald wieder blauen Himmel über sich wahrnehmen und entspannt in die Arbeit mit Ihrem eigenen Unternehmen starten.

Es kann sehr aufregend sein, sein eigenes Unternehmen zu gründen. Von der Ideenfindung bis zu den ersten Modellen befinden Sie sich zunächst noch in der Entwicklungsphase. Sobald es jedoch zur Produktion gehen soll und Sie tatsächlich Gewinn bzw. Umsatz erzielen möchten, müssen Sie sich auch mit der Anmeldung Ihres Gewerbes beschäftigen. Je nachdem in welcher Branche Sie sich ansiedeln, wie groß Ihr Unternehmen sein soll oder bereits ist und viele weitere Faktoren müssen Sie sich als Kleingewerbe anmelden oder als GmbH oder AG und mit den beiden letzteren ist auch die Eintragung ins Handelsregister verpflichtend. Genau davor graut es vielen Unternehmen erst einmal, die sich mit BWL und rechtlichen Sachen nicht so gut auskennen. Das Handelsregister ist aber wirklich nichts wovor man sich fürchten muss, sondern im Gegenteil es ist sogar äußerst nützlich.

Was ist das Handelsregister also? Das Handelsregister gibt es bereits seit dem 18. Jahrhundert und ist ein Verzeichnis aller Kaufleute und ihrer Firmen. Es ist von jedermann einsehbar und erfüllt Schutz- und Vertrauensfunktionen. Man kann sich im Handelsregister somit über seine Geschäftspartner informieren. Einsehbar sind unter anderem die verschiedenen Niederlassungen, das Stammkapital, jegliche Änderungen im Vorstand und ob beispielsweise ein Insolvenzverfahren bereits eingeleitet wurde. Wenn etwas nicht im Handelsregister steht, dann kann man auch darauf vertrauen, dass diese Tatsachen nicht existieren. Gutgläubige sind also vor nicht eingetragenen Sachen geschützt, da der Unternehmer verpflichtet ist, jegliche Änderungen dem Handelsregister sofort mitzuteilen.

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