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Hallo und herzlich willkommen zurück auf meinem Blog! Das Handelsregister und die Anmeldung können etwas verwirrend sein, wenn nicht sogar, für komplette Neuanfänger, bedrohlich und verängstigend. Aber keine Sorge, es können zwar Strafgebühren und Bußgelder anfallen, wenn Sie sich jedoch ausführlich beraten lassen, kann eigentlich nichts passieren. Sie können sich auch direkt bei Ihrem zuständigen Register- oder Amtsgericht, sowie bei Ihrer IHK, informieren, ob Sie Ihre Firma anmelden müssen oder nicht. Wir gehen heute einmal davon aus, dass Sie sich anmelden müssen, denn heute möchte ich darüber sprechen, wie man eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, anmeldet. Es gibt einige Dinge zu beachten, aber im Großen und Ganzen ist die Registrierung nichts Besonderes und da sie notariell beglaubigt werden muss, steht Ihnen auch hier wieder ein Experte zur Seite.

Eine GmbH ist in jedem Fall eintragungspflichtig, im Gegensatz zu Kleinunternehmen, und besteht erst nach der Eintragung ins Handelsregister. Voraussetzung für die Gründung (und Anmeldung) einer GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag. Dieser Vertrag muss zwischen allen Gesellschaftern geschlossen werden und folgende Dinge beinhalten:

  • Der Name Ihres Unternehmens, sowie den entsprechenden Rechtsformzusatz, in diesem Fall eben Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

  • Den Sitz Ihrer Firma im Inland, dieser muss im Gesellschaftsvertrag festgelegt worden sein

  • Der Betrag des Stammkapitals, das mindestens 25.000€ betragen muss. Dies ist der Betrag, mit dem die Gesellschaft in jedem Fall haftet

  • Der Gegenstand des Unternehmens, also aus welchem Zweck die Gesellschaft gegründet wurde

  • Und zuletzt die Nennbeträge der Firmenanteile. Hier wird festgelegt, wie viel jeder einzelne Gesellschafter in das Stammkapital einzahlen muss. Dieser Betrag muss mindestens einen Euro betragen und zudem durch volle Euro teilbar sein. Logischerweise muss die Summe aller Beträge dann insgesamt den Betrag des Stammkapitals ausfüllen.

Sie sehen, so viele Voraussetzungen gibt es nicht. Den Gesellschaftsvertrag müssen Sie so oder so erstellen, damit Sie abgesichert sind und auch Ihre Kollegen werden einen Vertrag haben wollen. Übrigens ist es auch möglich eine Firma mit weniger als den 25.000€ Stammkapital zu gründen. Es kann sogar lediglich 1€ betragen. Die Firma muss dann jedoch die Bezeichnung Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt annehmen.

Zum Schluss muss der Vertrag noch notariell beglaubigt werden, damit Sie ihn beim Handelsregister einreichen können. Der Notar kümmert sich zudem um alle notwendigen Formulare und schickt diese auch direkt an das Register, so dass Sie sich um fast nichts mehr kümmern müssen. Die Sendung der Formulare erfolgt seit 2007 elektronisch und gesichert über spezielle Server.

Nun möchten Sie vielleicht noch wissen, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden. Bevor Sie Ihre Firma anmelden können, müssen Sie wie gesagt einen Gesellschaftsvertrag vorweisen können. Zudem müssen alle Gesellschafter mindestens ein Viertel ihrer (zu erbringenden) Geschäftsanteile einzahlen, sowie Sacheinlagen vollständig leisten. Insgesamt müssen mit allen Sach- und Geldeinlagen 12.500€ zur Verfügung stehen. Erst dann kann auch die Anmeldung erfolgen.

In der Anmeldung selbst müssen nochmals mehrere Fakten und Daten des Unternehmens aufgeführt werden. Dazu gehören natürlich der Name der Firma, Sitz und Geschäftsanschrift im Inland und die Geschäftsführer und –Führerinnen. Des Weiteren müssen alle Geschäftsführer versichern können, dass keine gesetzlichen Bestellungshindernisse vorhanden sind und über die unbeschränkte Auskunftspflicht informiert worden sein. Das bedeutet, dass jegliche Änderungen dem Handelsregister unverzüglich mitgeteilt werden müssen. Außerdem müssen die Einzahlungen, wie gesagt, erbracht worden sein und zur Verfügung stehen. Mit der Anmeldung müssen zudem noch der Gesellschaftsvertrag eingereicht werden, sowie ein Nachweis der Bestellung der Geschäftsführer, eine unterzeichnete Gesellschafterliste mit allen Namen und Daten und die nummerierten Firmenanteile und deren Nennbeträge. Die Anmeldung erfolgt lediglich beim zuständigen Amts- oder Registergericht in Ihrem Kreis. Welcher das ist, weiß jedoch Ihr Notar und Sie können sich natürlich vorab bei einem Gericht darüber informieren bzw. im Internet. In Berlin ist zum Beispiel für alle Eintragungen das Amtsgericht Charlottenburg zuständig. Es kann also durchaus sein, dass es auch für große Städte lediglich ein zuständiges Amt gibt. Dies wurde durch die Umstellung aufs elektronische Handelsregister ermöglicht und vereinfacht heutzutage viele Dinge für Beamte und Unternehmer.

Die Rechtsgrundlagen für die GmbH und die Anmeldung im Handelsregister finden Sie im GmbHG, sowie im HGB, falls Sie sich noch etwas mehr einlesen wollen. Die Kosten für die Anmeldung bei Gericht betragen zwischen 150 bis 240 Euro, jedoch kommen natürlich noch die Notarkosten dazu. Eine Anmeldung einer GmbH kostet damit im Durchschnitt circa 750 Euro.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit ein wenig helfen und vielleicht auch etwas Angst vor dem Anmeldeprozess nehmen. Wenn Sie möchten, können Sie auch gerne weitere Tipps in den Kommentaren posten, Neuunternehmern wird das sicherlich helfen und wir profitieren alle von einem regen Austausch.

Bis zum nächsten Mal und frohes wirtschaften!

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