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Früher bestand das Handelsregister aus zahlreichen Akten, die auf dem zuständigen Amts- oder Registergericht eingesehen werden konnten. Dafür brauchte man unbedingt die Registernummer des Kaufmanns, den man einsehen wollte. Diesen fand man, und findet ihn auch heute noch, auf allen geschäftlichen Briefen des Unternehmens. Seit 2007 wurde das Handelsregister jedoch in die moderne Welt eingeführt und wird nur noch elektronisch geführt. Das brachte einige Vorteile mit sich. So kann man nun mit der richtigen Software notwendige Dokumente einfach von zuhause an das Gericht schicken und sie sind innerhalb weniger Sekunden da. Zudem kann man im Register nicht nur nach der Registernummer suchen, sondern auch mit Namen des Kaufmannes, Firmenname oder sogar nur mit Schlagwörtern. Sie brauchen also nicht mehr unbedingt die Registernummer. Diese muss nun aber nicht nur auf Briefen zu finden sein, sondern auch im Impressum Ihrer Webseite, falls Sie eine betreiben.

Doch jetzt nochmal von Anfang an. Ins Handelsregister muss sich jeder eintragen lassen, wenn man ein Kaufmann ist oder eine GmbH, AG oder OHG gründen möchte. Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind somit von der Eintragungspflicht ausgenommen, können sich jedoch freiwillig eintragen zu lassen, um einige Vorteile der Kaufleute zu genießen. Eine Eintragung im Handelsregister schützt zum Beispiel den Firmennamen vor ähnlich lautenden Unternehmensnamen. Zudem kann man als Kaufmann auch einen Fantasienamen für seine Firma haben, während das als Kleingewerbetreibender nicht geht. Mit einer Eintragung übernimmt man jedoch auch automatisch alle Pflichten eines Kaufmannes, man muss also Bilanzen und doppelte Buchführungen abgeben. Bevor man sich freiwillig eintrage lässt, sollte man also nochmals in sich gehen, ob das wirklich notwendig ist.

Schließlich ist die Eintragung auch nicht kostenfrei. Die Anmeldung an sich beträgt nur wenige Euro, jedoch müssen die Anträge von einem Notar beglaubigt und eingesendet werden. Das kann also einige hundert Euro kosten, je nachdem welche Rechtsform Ihr Unternehmen annehmen soll. Für ein Einzelunternehmen liegen die Kosten meist bei 300€, während eine GmbH in jedem Fall mit mindestens 700€ rechnen sollte. Bei der Eintragung müssen Sie natürlich einige Angaben zu sich und Ihrer Firma machen, z.B. Sitz der Firma und weitere Niederlassungen, den Unternehmenszweck und vertretungsberechtigte Personen.

Sie sehen also, das Handelsregister hat durchaus seine Berechtigung und ist nicht nur da, um Sie zu quälen. Es wird auch für Sie noch nützlich sein, wenn Sie sich über neue Geschäftspartner informieren möchten oder müssen. Vergessen Sie neben der Handelsregisteranmeldung auch nicht die Anmeldung beim Gewerbeamt! Sie können dort einfach den Auszug Ihres Handelsregistereintrags als Anmeldung vorlegen.

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